Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeitsklausel besagt, dass der Versicherer anerkennt, wenn der Amtsarzt des Dienstherren den Versicherten aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Aber nur wenige Versicherer haben die Dienstunfähigkeitsklausel in ihren Verträgen. Selbst wenn sie diese im Vertragswerk finden ist Klausel nicht gleich Klausel. Besonders problematisch wird es in den nicht verwaltenden Berufen wie Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr. Hier leisten die meisten Versicherer erst, wenn auch aus gesundheitlichen Gründen kein Innendienst mehr möglich ist.
Aktuell gibt es in Deutschland nur 3 Versicherer die eine sogenannte Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel aufweisen, bei der der Versicherte auch im Falle einer Versetzung vom Aussen- in den Innendienst aus gesundheitlichen Gründen eine Leistung bekommt.